Entwurf – vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen. Dieser Text ist strukturiert vorformuliert und nicht anwaltlich geprüft. Maßgeblich ist bis auf Weiteres die Lizenzvereinbarung, die dem ausgelieferten Programm beiliegt. Solange dieser Vermerk hier steht, trägt die Seite noindex.

Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Bedingungen für die Nutzung der Software AnaGraph durch die lizenzierte Person. Ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand: [PLATZHALTER: Datum der anwaltlichen Freigabe — noch zu belegen] · Entwurfsfassung vom 16.08.2026

§ 1 Gegenstand, Parteien, Rangfolge

(1) Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag regelt die Nutzung der Software AnaGraph einschließlich der zugehörigen Dokumentation durch die Person, der die Lizenz zugeordnet ist (nachfolgend „Nutzer“). Er kommt zwischen dem Nutzer und der STATCON GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel (nachfolgend „Anbieterin“) zustande.

(2) Rechteinhaberschaft. Die Anbieterin räumt die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag ein. [PLATZHALTER: Wer ist Inhaberin der Rechte an AnaGraph, und woraus leitet die Anbieterin ihre Befugnis zur Rechteeinräumung ab (eigenes Recht oder abgeleitete Vertriebs- und Unterlizenzbefugnis)? — noch zu belegen. Die LICENSE des Quellrepos lautet auf „(c) Yhats"; diese Website nennt die Anbieterin bewusst nicht „Herstellerin".] Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der Software verbleiben bei der jeweiligen Rechteinhaberin. Der Nutzer erwirbt kein Eigentum an der Software, sondern die in diesem Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte.

(3) Rangfolge. Grundlage der Überlassung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieterin und das jeweilige Angebot. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen beiden vor.

(4) Ist die Lizenz von einer Organisation beschafft worden, gelten die Pflichten des Nutzers aus diesem Vertrag zusätzlich zu den Pflichten dieser Organisation aus dem Vertrag mit der Anbieterin.

§ 2 Einräumung des Nutzungsrechts (Named User)

(1) Der Nutzer erhält für die Laufzeit der Lizenz ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, AnaGraph bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Die Lizenz ist eine Named-User-Lizenz: Sie ist einer namentlich benannten natürlichen Person zugeordnet und nicht einem Gerät und nicht einem Arbeitsplatz. Der Nutzer darf die Software auf mehreren ihm zugeordneten Geräten installieren — etwa Arbeitsplatzrechner und Notebook —, sofern die Nutzung nicht gleichzeitig erfolgt.

(3) Eine abwechselnde oder gemeinsame Nutzung derselben Lizenz durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Weitergabe des Lizenzschlüssels an Dritte ist untersagt.

(4) Ein Wechsel der benannten Person ist zulässig, wenn sie dauerhaft ausscheidet oder die Aufgabe dauerhaft wechselt; er ist der Anbieterin in Textform anzuzeigen.

(5) Die Nutzung umfasst alle vier Betriebsarten der Software — die Desktop-Anwendung, die Kommandozeile, den MCP-Server und die REST-API —, soweit sie durch die benannte Person und für deren eigene Arbeit erfolgt. Der unbeaufsichtigte Betrieb für Dritte oder für eine unbestimmte Zahl von Personen, insbesondere die Bereitstellung der REST-API als gemeinsam genutzter Dienst, ist von der Named-User-Lizenz nicht gedeckt und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 3 Zulässige Nutzung

(1) Der Nutzer darf die Software installieren, ausführen und für seine Arbeitszwecke einsetzen, einschließlich der Erstellung von Auswertungen, Diagrammen und Berichten.

(2) Der Nutzer darf eine Sicherungskopie erstellen, soweit dies für die künftige Nutzung erforderlich ist (§ 69d Abs. 2 UrhG). Die zwingenden Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

(3) Die Dokumentation darf für interne Zwecke vervielfältigt werden.

§ 4 Lizenzschlüssel und Aktivierung

(1) Die Nutzung setzt einen gültigen Lizenzschlüssel und dessen Aktivierung voraus. Der Nutzer bewahrt den Lizenzschlüssel vor dem Zugriff Dritter geschützt auf.

(2) Bei der Aktivierung und bei der Prüfung der Lizenz werden Daten übertragen. [PLATZHALTER: Welche Daten werden bei Aktivierung und Lizenzprüfung an wen übertragen, in welchem Turnus, und was passiert ohne Netzverbindung? — noch zu belegen. Der Satz gehört anschließend auch in die Datenschutzhinweise des Programms.]

(3) Umgehung, Deaktivierung oder Manipulation der Lizenzprüfung sind untersagt.

§ 5 Testphase

(1) Wird die Software in einer Testfassung genutzt, gilt dieser Vertrag entsprechend, mit den folgenden Abweichungen. Die Dauer der Testphase regelt § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Testfassung dient ausschließlich der Prüfung der Software. Ein Einsatz für produktive Zwecke, für Auswertungen, die Grundlage von Entscheidungen sind, oder für regulatorisch relevante Zwecke ist nicht gestattet.

(3) Mit Ablauf der Testphase endet das Nutzungsrecht. Mit der Software erzeugte Dateien bleiben davon unberührt; für ihre Weiterverwendbarkeit übernimmt die Anbieterin keine Gewähr.

§ 6 Unzulässige Nutzung

Dem Nutzer ist insbesondere untersagt:

§ 7 Aktualisierungen

(1) Die Software kann Aktualisierungen beziehen. Aktualisierungen unterliegen diesem Vertrag, soweit ihnen keine eigenen Bedingungen beiliegen.

(2) Ein Anspruch auf Bereitstellung neuer Programmfassungen besteht nur, soweit dies im Angebot vereinbart ist (§ 8 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

§ 8 Daten und Ergebnisse des Nutzers

(1) AnaGraph ist eine lokal installierte Anwendung. Die vom Nutzer eingelesenen Daten sowie die erzeugten Auswertungen, Diagramme und Berichte verbleiben auf den Systemen des Nutzers und werden nicht an die Anbieterin übertragen.

(2) Die Anbieterin erhebt keinen Anspruch auf Rechte an den Daten des Nutzers oder an den mit der Software erzeugten Ergebnissen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Daten, die der Nutzer der Anbieterin freiwillig übermittelt, etwa mit einer Fehlermeldung oder im Rahmen einer Supportanfrage.

§ 9 Verantwortung für die Auswertung

AnaGraph ist ein Werkzeug. Die Auswahl des statistischen Verfahrens, die Prüfung seiner Voraussetzungen, die Beurteilung der Eingangsdaten und die Auslegung der Ergebnisse obliegen dem Nutzer. Eine Zusicherung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder der Eignung für einen bestimmten Zweck ist mit der Überlassung nicht verbunden.

§ 10 Bestandteile Dritter

AnaGraph kann Bestandteile Dritter enthalten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Diese gehen für die betreffenden Bestandteile diesem Vertrag vor. [PLATZHALTER: Fundstelle der Lizenzhinweise zu Bestandteilen Dritter im ausgelieferten Programm — noch zu belegen. Erst eintragen, wenn die Datei tatsächlich mit ausgeliefert wird.]

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Für Mängelansprüche und für die Haftung der Anbieterin gelten § 10 und § 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden durch diesen Vertrag weder erweitert noch eingeschränkt.

§ 12 Beendigung des Nutzungsrechts

(1) Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf der Laufzeit der Lizenz, mit wirksamer Kündigung des zugrunde liegenden Vertrages oder mit Ablauf der Testphase.

(2) Die Anbieterin kann das Nutzungsrecht bei einem erheblichen Verstoß gegen § 2, § 4 oder § 6 mit sofortiger Wirkung entziehen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Mit Beendigung hat der Nutzer die Nutzung einzustellen und vorhandene Kopien einschließlich der Sicherungskopie zu löschen. Selbst erzeugte Dateien darf er behalten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für den Gerichtsstand gilt § 17 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er wird hier nicht wiederholt, damit die beiden Dokumente nicht auseinanderlaufen können.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Dieser Vertrag liegt in deutscher und englischer Fassung vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient der Verständigung.

Stand

16.08.2026 — Entwurf, anwaltlich noch nicht geprüft.